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Vorschlag für einen Beschwerde-Text (RTF-Datei)


Anschreiben von Holdger Platta:

Liebe MitstreiterInnen gegen Hartz-IV,

viele von Euch, die sich an der Strafanzeigenaktion gegen Minister Wolfgang Clement beteiligt haben, dürften inzwischen von der Berliner Staatsanwaltschaft den Einstellungsbeschluß erhalten haben.

Nach meinen Feststellungen haben übrigens alle von uns das gleiche Schreiben erhalten: einen Standardtext also.

Wie Ihr der Anlage entnehmen könnt, habe ich inzwischen gegen diesen Abweisungsbescheid Beschwerde bei der Berliner Oberstaatsanwaltschaft eingelegt. Dazu kurz die folgenden Informationen:

Gern könnt auch Ihr wieder diesen Text benutzen: entweder ganz oder teilweise - wie Ihr möchtet und es selber für richtig haltet.

Obwohl ich selber kein Jurist bin, dürfte der Beschwerdetext so in Ordnung sein. Aber: im Grunde kommt es auch gar nicht auf eine perfekte Begründung an. Da eine Oberstaatsanwaltschaft - so sieht es jedenfalls das Recht vor - auch bei bloßem Hinweis darauf, daß ein fehlerhafter Bescheid ergangen sein könnte, zu unparteiischer Prüfung verpflichtet ist, kommt es auf die inhaltlich-juristische Qualität des Beschwerdetextes selber eigentlich gar nicht an. Das ist der Vorteil sogenannter "Offizialdelikte" (was für die Strafanzeige gegen Wolfgang Clement zutraf) oder womöglich fehlerhafter Verwaltungsakte (wie im Falle des uns vorliegenden Einstellungsbeschlusses).

Dennoch - deshalb auch mein ausführliches Beschwerdeschreiben! - sollte man es den Behörden nicht unnötig leicht machen, neuerlich unsere Strafanzeige gegen Wolfgang Clement abzuschmettern.

Deshalb würde ich mich freuen, wenn Ihr den Beschwerdetext, falls er Euch zusagt, auch mit Euren Mitteln und im Rahmen Eurer Möglichkeiten weiterverbreiten würdet. Mir sind zur Zeit in dieser Hinsicht sehr enge Grenzen auferlegt: ausschließlich - da ich ja selber ALG-II-Bezieher bin - aus finanziellen Gründen. Das, weiß ich, muß ich keinem und keiner von Euch begründen oder erklären.

Abschließend aber noch ein ganz wichtiger Hinweis:

Wir - meine Frau und ich - haben 'unseren' Ablehnungsbescheid mit über vierzehntägiger Verspätung bekommen. Heißt: auf dem Briefkopf war als Absendedatum der 7. November zu lesen, eingetroffen sind die beiden Briefe bei uns aber erst am 23. November - mit Poststempel auf den Umschlägen vom 21- November. Wieso berichte ich Euch das?

Nun: erstens kann es sein, daß auch Ihr Eure Bescheide mit derartiger Verspätung bekommen habt oder bekommen werdet. Und zweitens könnte dies ein Hinweis daraus sein,

entweder, daß die Bescheide von der Berliner Staatsanwaltschaft mehr oder minder alle zurückdatiert worden sind

oder daß diese Bescheide von der Berliner Staatsanwaltschaft mehr oder minder lange in ihrer Versandstelle zurückgehalten worden sind.

Und zwar das eine und/oder das andere mit der objektiven Folge, daß uns Einhaltung der Beschwerdefrist von vierzehn Tagen entweder ganz erheblich erschwert worden ist oder bereits unmöglich war . Dann nämlich, wenn wir den dermaßen eklatant verspäteten Eingang nicht nachweisen können. Deshalb erstens meine Bitte:

Schaut auch auf den Poststempel! Und bewahrt zu Beweiszwecken auf jeden Fall die Briefumschläge auf! Denn zweitens:

Es könnte sein, daß mit diesem Rückdatieren und/oder Zurückhalten der Bescheide an uns - mit der erwähnten Folge: wir können gar nicht mehr rechtzeitig, innerhalb der genannten Vierzehntagefrist, Beschwerde einlegen! - uns objektiv ein Recht genommen worden ist, das uns zusteht, bzw. dieses Recht zumindest erheblich gefährdet worden ist. Das käme im vorliegenden Fall aber nicht nur einem belanglosen Verwaltungsfehler gleich, sondern - wegen des womöglich systematischen Charakters dieses Verwaltungsfehlers und der daraus erwachsenden Folge: die Strafermittlung kann deswegen eingestellt werden!- einer Strafvereitelung im Amt! Diese aber - die Strafvereitelung im Amt - ist nach dem Strafgesetzbuch strafbar, und zwar unabhängig, ob diese Folgewirkung beabsichtigt war oder nicht (nach § 258a)!

Deshalb: prüft Eure Bescheide entsprechend nach! Und teilt mir bitte mit den genauen Datumsangaben ggf. das Ausmaß der Verzögerungen mit! Nicht auszuschließen ist nämlich, daß wir wegen einer solchen "Strafvereitelung im Amt" Anzeige gegen die Berliner Staatsanwaltschaft erstatten können bei eben jener Oberstaatsanwaltschaft, bei der wir auch unsere Beschwerden einzureichen haben.

Ich jedenfalls werde das in unserem objektiv eindeutigen Fall auf jeden Fall tun. Und selbstverständlich wird Euch auch dieser Anzeigentext ohne jede Verzögerung zugehen. Ihr könnte Euch dann ja Eurerseits überlegen, ob Ihr eine entsprechende Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt erstatten wollt.

Abschließend danke ich Euch allen auch heute wieder - ein weiteres Mal also - für Eure Unterstützung. Wir, denke ich, lassen uns nicht "weg-vereiteln"!

Mit herzlich-soldarischen Grüßen wie immer

Holdger Platta

Vorschlag für einen Beschwerde-Text (RTF-Datei)



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