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Erklärung der InitiatorInnen

Strafanzeigenaktion gegen Minister Clement wegen Volksverhetzung

Liebe MitstreiterInnen gegen Hartz-IV!

Am heutigen Mittwoch hat bundesweit eine Strafanzeigenaktion gegen den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement begonnen - so unter anderem in Höxter, Dortmund, Berlin und Göttingen.

Grund für diese Gemeinschaftsaktion: die Kampagne, die vor einigen Tagen Wolfgang Clement gegen angebliche "Betrüger", "Abzocker" und "Parasiten" unter uns ALG-II-BezieherInnen in Gang gesetzt hat. Viele von Euch kennen bereits die Äußerungen des Bundesministers zu seiner Kampagne aus der "Bild am Sonntag" (2. Oktober), "Berliner Zeitung" (8. Oktober) und der "Bildzeitung" von vorgestern (17. Oktober).

Diese Beschuldigungen erfüllen unseres Erachtens in Wortwahl und Inhalt unter anderem die Straftatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung sowie der Volksverhetzung. Die ausführliche Begründung dazu könnt Ihr nachlesen in dem angefügten Mustertext für eine Strafanzeige.

Wir rufen Euch hiermit auf, auch Eurerseits wegen der genannten Delikte Strafanzeige gegen Wolfgang Clement zu erstatten.

Ihr könnt das bei jeder Polizeidienststelle tun oder bei jeder Staatsanwaltschaft. Die Anzeige kann persönlich erstattet werden - mündlich also bei den genannten Dienststellen - oder auch schriftlich, wie wir das heute mit dem beigefügten Schreiben getan haben.

Gern könnt Ihr unseren Schriftsatz ganz oder teilweise als Vorlage benutzen. Lediglich Absender- und Datumsangabe, Anschrift des Adressaten und Unterschriftszeile sind dann zu ändern. Die von uns in unserem Schriftsatz erwähnten Anlagen braucht Ihr Euren Strafanzeigen nicht beizufügen - oder Ihr holt sie Euch selber aus dem Internet (Zeitungsnamen "angoogeln", dann dort auf den Startseiten die angegebenen Datumsangaben anklicken, zum Teil unter "Archiv").

Wichtig ist eine breite Beteiligung an dieser Anzeigenaktion, um eine Einstellung des beantragten Strafverfahrens gegen den Wirtschaftsminister wegen angeblicher "Geringfügigkeit" oder wegen angeblichen "Mangels an öffentlichem Interesse an einer Strafverfolgung" dieser Delikte zu verhindern (was sonst theoretisch nach § 153 Strafprozeßordnung (STPO) 90 nicht auszuschließen wäre).

Wichtig ist ferner, daß keiner und keinem, die oder der diese Strafanzeige erstattet, irgendwelche Nachteile dadurch entstehen können. Wir haben das Recht dazu, und wir sollten es im Interesse des Rechtsfriedens und des sozialen Friedens in unserem Lande auf jeden Fall nutzen.

Wichtig ist schließlich, daß bei Strafanzeigen wie im vorliegenden Fall die Staatsanwaltschaften verpflichtet sind, den angezeigten Delikten nachzugehen. Es handelt sich um sogenannte "Offizialdelikte", das heißt, die genannten Behörden müssen im öffentlichen Interesse diesen Delikten nachgehen - heißt: zusätzlich auch noch eigene Ermittlungen anstellen, juristische Begründungen gegebenenfalls auch ihrerseits noch vertiefen undsoweiter. Was auch bedeutet:

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann diese Strafanzeigen erstatten, nicht nur die betroffenen ALG-II-BezieherInnen. Deshalb bitten wir Euch , diesen Aufruf auch weiterzuleiten an Freunde und Bekannte, die nicht BezieherInnen von Arbeitslosengeld II sind!

Außerdem bitten wir Euch, von dieser Anzeigenaktion auch die Medien - zum Beispiel die Presse vor Ort - zu unterrichten. Wir wissen, daß sich das Zutrauen in die Justiz bei manchen unter uns bereits in Grenzen hält, da ist es um so wichtiger, daß diese Anzeigenaktion durch ein breites Echo in der Öffentlichkeit zu der dringend erforderlichen Sensibilisierung beiträgt gegenüber der Ungeheuerlichkeit der Kampagne, die Wolfgang Clement mit seinen unsäglichen Beschuldigungen losgetreten hat.

Unserer Auffassung nach handelt es sich bei diesem medienöffentlichen Feldzug des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit um nichts anderes als um eine großangelegte Kampagne zur moralischen Stigmatisierung potentiell aller ALG-BezieherInnen in der Bundesrepublik. Auch das haben wir in der Begründung zu unserer Strafanzeige detailliert erläutert.

Letzter Punkt: Informiert uns, die InitiatorInnen, von Euren Aktionen! Auch - dies eine herzliche Bitte - durch Zusendung Eurer Anzeigentexte (wenn sie von unserer Vorlage erheblich abweichen sollten) und durch Zusendung der Berichte aus der Presse bei Euch vor Ort!

Bitte schickt diese Informationen entweder uns - Sybille Marggraf und Holdger Platta - per Post zu (= per Post, weil wir als ALG-II-BezieherInnen, aus Kostengründen also, nicht mehr alle eingehenden umfangreichen Mails nebst Anhängen von unserem PC ausdrucken lassen können) oder per Mail an Edgar Schu, Göttingen (E.Schu1(at)gmx.de)! Wir sammeln Eure Mitteilungen und machen das Ergebnis unserer Aktion nach deren Abschluß allen TeilnehmerInnen zugänglich. Unsere Postadresse findet Ihr unten.

Mit herzlich-solidarischen Grüßen
Sybille Marggraf und Holdger Platta
Füllegraben 3, 37176 Sudershausen