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18.03.2006 / Inland / Seite 4

Hartz IV, links verbessert

Vorschlag der Linksfraktion zur »Überwindung von Hartz IV« im Bundestag eingebracht. Kritik von Erwerbsloseninitiativen

Von Sebastian Gerhardt

Die Linksfraktion hat ihren Antrag »Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit – Strategie zur Überwindung von Hartz IV« eingereicht. Nächste Woche soll er im Bundestag diskutiert werden. Mit Zuspruch aus den anderen Fraktionen ist nicht zu rechnen. Zu sehr weicht allein der Gedanke, »Hartz IV« aufzuheben, von der Interessenlage der anderen Parteien ab. Aber es gibt auch anderen Widerspruch.

Ende Februar hatte die Fraktion Betroffene zu einem Hearing in den Bundestag geladen. Aufgrund der Vielzahl von interessierten Gästen mußte man kurzfristig in einen größeren Saal umziehen. Dabei hatten sich manche das Fahrgeld nach Berlin zusammenborgen müssen: Im Regelsatz von 345 Euro ist kein Anteil für einen Besuch bei den Volksvertretern in der Hauptstadt vorgesehen. Die Gäste wollten auch etwas einbringen: So gab es Kritik an der Forderung, den Regelsatz auf nur 420 Euro zu erhöhen, jenen Betrag, den der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Ende 2004 als korrekte Fortschreibung des alten Sozialhilfeniveaus ausgerechnet hatte. Es gab Kritik daran, daß »Ein-Euro-Jobs« zur Prüfung der Arbeitswilligkeit von Erwerbslosen nicht ausgeschlossen wurden. Die Vertreter von Erwerbsloseninitiativen vermißten auch einen Rechtsanspruch von Kindern auf eine eigene Grundsicherung und die volle Übernahme der Wohnkosten.

Ihre Vorschläge fanden zunächst Eingang in einen überarbeiteten Antragsentwurf, der innerhalb der Fraktion jedoch auf entschiedene Ablehnung bei einigen Kollegen der WASG um Klaus Ernst und Oskar Lafontaine stieß. Ein Regelsatz von 500 Euro und eine volle Übernahme der Wohnkosten wäre überzogen, auch die vorgeschlagene Neuregelung für Kinder erwerbsloser Eltern würde diese Familien besserstellen als manche Beschäftigte. Und schließlich eine »repressionsfreie Grundsicherung« – da sahen einige Gewerkschaftssekretäre schon das »Recht auf Faulheit« im Anzug. Die Wogen schlugen hoch.

Am Ende ist der eingereichte Antrag ein Kompromiß: Es bleibt bei 420 Euro Regelsatz. Nur »ungerechtfertigte Umzüge« sollen vermieden werden. Immerhin soll nach dem Willen der Linksfraktion die Ablehnung von »Ein-Euro-Jobs« sanktionsfrei werden.

Vielleicht hätte man sich doch mehr Zeit nehmen sollen. Mit einer mühsam herbeigebogenen Kompromißformel stärkt man die Konflitkfähigkeit der Betroffenen nicht – nicht der Beschäftigten im Betrieb, nicht der Erwerbslosen.

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