Öffentliche Petition "Veröffentlichung Arbeitslosenzahlen"

Liebe MitstreiterInnen

seit kurzem ist unsere öffentliche Petition zur Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen online und kann unterzeichnet werden. Zur Petition gelangt Ihr über
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=455

wir bitten Euch, die Petition zu unterstützen und über Euren persönlichen Verteiler unter die Leute zu bringen, wir brauchen viele, viele Unterschriften um das Thema über die Petition in den Bundestag zu bringen.

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Pia Witte

PS Entschuldigung, wenn diese Mail mehrmals bei Euch im Postfach landet, aber sie soll doch so weit wie möglich gestreut werden.
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Text der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das statistische Bundesamt die offizielle Zahl der Arbeitslosen in Deutschland veröffentlicht. Als Arbeitslosenzahl soll gelten: Die Summe aller im gesamten Berichtszeitraum arbeitslosen bzw. arbeitsuchenden Menschen, die Leistungsbezieher nach dem SGB III (ALG I), nach dem SGB II (ALG II), arbeitsuchend mit oder ohne Leistungsbezug sind oder sich in einer Arbeitsgelegenheit, einer Fortbildungs- oder sonstigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.

Begründung: Um bei Bundestagswahlen zu entscheiden, welche Partei er wählt, braucht der Bürger verlässliche Informationen über die Erfolge bzw. Nicht-Erfolge der an der Regierung beteiligten Parteien. Für eine große Mehrheit der Bürger ist es von herausragender Bedeutung, inwieweit die Regierung das Problem der Massenarbeitslosigkeit meistert.

Zur Zeit werden die monatlichen Arbeitslosenzahlen in der BRD durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Ministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Da auch die Leistung dieser Stellen an der Höhe der Arbeitslosenquote gemessen wird, ist es nur allzu menschlich und verständlich, dass sie die Zahlen möglichst vorteilhaft darstellen. Dadurch kann es für den Bürger schwierig sein, anhand der veröffentlichten Zahlen seine Wahlentscheidung sachkundig an diesem wichtigen Bereich zu orientieren. Beispielsweise werden Personen, die an Maßnahmen teilnehmen und per Gesetz dazu verpflichtet sind, beim Angebot eines Arbeitsplatzes auf dem ersten Arbeitsmarkt die Maßnahme unverzüglich abzubrechen, dennoch in der derzeitigen Statistik nicht als Arbeitslose geführt.

Der Bundestag lege daher per Gesetz fest, dass die monatlichen Zahlen über den Stand der Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht mehr von der Bundesagentur oder dem Ministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht werden, sondern durch die neutralere Instanz des statistischen Bundesamts.

Dabei sollen die Zahlen wie folgt aufgeschlüsselt werden:
I. Im gesamten Berichtszeitraum arbeitslose bzw. arbeitssuchende Leistungsbezieher:
- Gesamtzahl der Leistungsbezieher in der Bundesrepublik, dann aufgeschlüsselt nach:
a) Anzahl der Leistungsbezieher nach dem SGB III (ALG I) b) Anzahl der Leistungsbezieher nach dem SGB II (ALG II)
- Gesamtzahl der als arbeitssuchend gemeldeten Personen, kann aufgeschlüsselt werden nach:
c) Arbeitssuchende mit Leistungsbezug
d) Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug
- Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen können aufgeschlüsselt werden nach:
e) Anzahl der Personen in einer AGH (1 Euro-Job)
f) Personen in einer Fortbildungsmaßnahme g) Personen in sonstigen Maßnahmen
h) Personen mit SGB II Bezug die einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Aufstocker)

Die Summe der Personen unter I. a), b) und d), abzüglich h), soll als offizielle Gesamtzahl der Arbeitslosen im Berichtszeitraum gelten und durch das statistische Bundesamt veröffentlicht werden.

II. Weitere im Rahmen der Sozialgesetzbücher berücksichtigte Personengruppen:
- Gesamtzahl derer, die im Berichtszeitraum arbeitssuchend gemeldet waren und eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben, aufgeschlüsselt nach:
a) durch die Bundesagentur/ARGE in Arbeit vermittelt,
b) ohne die Vermittlung durch die Bundesagentur/ARGE den Weg in den ersten Arbeitsmarkt gefunden.
- Gesamtzahl der Kinder unter 15 Jahren in der Bundesrepublik, die vom Sozialgeld leben. Diese weiteren Angaben unter II. und weiter aufgeschlüsselte Informationen unter I. stehen immer zur Veröffentlichung frei.



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