Diese Erläuterung des Netzwerkes wurde entwickelt anlässlich der und für die bundesweite Rundmail vom 30. November 2006 (Anschreiben)
Das ABSP ist ein bundesweites Netzwerk von Sozialprotestinitiativen, Montagsdemonstrierenden, Erwerbslosengruppen, und Einzelpersonen aus Gewerkschaften, sozialen Bewegungen, Parteien, Sozialverbänden, kirchlichen Organisationen usw. Diese haben sich zum Ziel gesetzt, die Verhältnisse im Sinne der Erhaltung oder Wiedergewinnung der Würde für alle Menschen, besonders der ärmsten und an den Rand gedrängten, zu verändern.
Zu diesem Zweck arbeitet man zusammen, mit dem Ziel, gemeinsam, im gleichberechtigten Umgang und untereinander abgesprochen, mehr zu erreichen, als man alleine erreichen könnte.
Weil aus fast allen Groß-Organisationen Leute teilnehmen, ist das Netzwerk unabhängig von irgend welchen Groß-Organisationen und hat ein hauptsächlich instrumentelles Verhältnis zu diesen.
Die Grundlage für Entscheidungen sind Diskussionen und Argumente. Zu Argumenten gehören zwar nicht nur logische Überlegungen, sondern auch Emotionen der Beteiligten.
Argumente, die viele überzeugen können und vor allem solche, die nicht widerlegt werden, haben aber in der Regel mehr Gewicht als Emotionen. Wichtig ist hier weiterhin, dass immer versucht wird, in Zweifelsfällen gegebenenfalls durch Nachfrage, heraus zu finden, was eigentlich gemeint war. Überrumpelung gilt nicht!
Das folgt daraus, dass das Ziel bei allen Fragen und Problemen ist, einen Konsens aller Beteiligten zu finden, der dann zur Handlungsrichtlinie wird.
Eine Anmerkung noch zu diesem Punkt:
Bei Kompromissen, die gefunden werden, wird jede Person, die ausdrücklich einen Pol vertreten will und sich dies vom ganzen Netzwerk wünscht, das Gefühl haben, dass ihr nicht zugehört wurde. Hier besteht also immer ein hoher Bedarf an Vermittlung.
Weiterhin:
Das ABSP ist kein Wirtschaftsunternehmen. Durch eine Funktion und Rolle im politischen Kampf oder eine Position in der Organisation schaffen sich die Aktiven selbst keine materiellen Sicherheiten. Legitim wäre es lediglich, dass AktivistInnen, die vollzeitig mit den Aufgaben für den Sozialprotest beschäftigt sind, z.B. durch Mittel von Stiftungen zwar materiell abgesichert wären, vergleichbar den Mitteln von Alg II, damit sie nicht durch unfreiwillige Arbeitsangebote in Gefahr kommen, nicht mehr in der Bewegung arbeitsfähig zu sein. Darüber hinaus könnte sich aber nur der Erfolg im gemeinsamen Kampf als Vorteil für alle Beteiligten, das gesamte Netzwerk, als Verbesserung der gesellschaftlichen Verhältnisse nämlich, positiv auswirken.